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An den Kontrolltermin denken!

Wiethoff Team

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen in der Praxis sind eine der Säulen der Mundgesundheitsvorsorge. Warum aber ist es so wichtig, diese Termine konsequent wahrzunehmen?

Bei den routinemäßigen Kontrollen werden Zähne, Zahnfleisch und der Mundraum sorgfältig auf Anzeichen von Karies, Parodontitis und anderen Erkrankungen untersucht. So können erste Symptome schon früh erkannt werden. Die Früherkennung wiederum ermöglicht eine einfachere und erfolgreichere Behandlung.

Auch der Zustand von Füllungen und Zahnersatz wird überprüft. Somit lassen sich eventuelle Folgeschäden durch beschädigte oder lockere Zahnversorgungen oftmals vermeiden. Durch frühes Eingreifen bei eventuellen Schäden kann zudem die Lebensdauer von Kronen, Brücken und Co. erhöht werden.

Die Routineuntersuchungen tragen daher neben Ihrer eigenen Mundpflege und der regelmäßigen professionellen Zahnreinigung maßgeblich dazu bei, Ihre Mundgesundheit zu bewahren und aufwendige Behandlungen zu vermeiden.

Besondere Bedeutung in Zeiten von Corona

Zahnarztbesuche sollten gerade während der Corona-Pandemie nicht aufgeschoben werden. Egal ob ein Kontroll- bzw. Prophylaxetermin oder eine zahnärztliche Behandlung ansteht. Ein gesunder Mund unterstützt das Immunsystem – und spielt daher insbesondere für die Vermeidung von Infektionen eine wichtige Rolle.

Finanzielle Vorteile für gesetzlich Versicherte

Sie waren in diesem Jahr noch nicht zur Kontrolle bei uns? Dann sollten Sie das bis zum Jahresende nachholen. Gesetzlich Krankenversicherte werden bei regelmäßigen* Vorsorgeuntersuchungen von Ihrer Krankenkasse mit einem höheren Zuschuss (Bonus) belohnt, wenn Zahnersatz (wie eine Krone oder Brücke) notwendig werden sollte:

  • Bei lückenloser Vorsorge in den vergangenen fünf Jahren: Erhöhung des Kassenzuschusses von 60 % auf 70 %.
  • Bei lückenloser Vorsorge in den vergangenen zehn Jahren: Erhöhung des Kassenzuschusses von 60 % auf 75 %.

Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung.

* Erwachsene müssen dazu einmal jährlich, Kinder und Jugendliche (6 bis einschl. 17 J.) zweimal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung.

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